In dem Artikel „Bin ich Beschuldigter?“ geht es um Gefahren, die daraus entstehen, dass die Polizei in der Praxis oft versucht, den Beschuldigtenstatus von Personen möglichst lange zu verheimlichen. Warum ist das so? Welche Rechte haben Sie als Beschuldigter? Warum sollten Sie auch bei scheinbar harmlosen Zeugenladungen vorsichtig sein? Das lesen Sie hier.
Zusammenfassung:
Als Beschuldigter haben Sie – im Gegensatz etwa zu Zeugen – besondere Rechte. Die Wichtigsten, § 136 StPO:
- Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, aktiv mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Anders als der Zeuge müssen Sie insbesondere keine Aussage machen, sondern dürfen schweigen.
- Sie dürfen jederzeit, auch (und vor allem) vor Ihrer Vernehmung, Rücksprache mit einem Anwalt halten. Als Zeuge haben Sie zwar das Recht auf einen Zeugenbeistand, § 68b StPO. Dessen Stellung ist aber weit schwächer als die des Verteidigers des Beschuldigten.
Auf der Seite https://strafprozessrecht.info/ baue ich langfristig ein Informationsportal zum Strafverfahren auf, auf dem sich Betroffene eines Strafverfahrens oder sonst Interessierte (z.B. Journalisten) zu den wichtigsten Fragen des Strafrechts in einem ersten Überblick informieren können.