Strafrechtsberatung für Unternehmen in Berlin

Wachsende Bedeutung des Strafrechts für Unternehmen

Strafrechtsberatung für Unternehmen: Seit Jahren wächst die Bedeutung des Strafrechts auch im Bereich der Wirtschaft, Stichworte: Criminal Compliance, Verbandssanktionengesetz.

Dennoch besteht gerade in kleineren und mittleren Unternehmen – insbesondere etwa in den zahlreichen Berliner Start-Ups – auch heute noch immer wieder wenig Sensibilität für strafrechtliche Risiken.

Zumal gerade Start-Ups oft so sehr mit dem Aufbau und der Skalierung ihrer eigenen Geschäftsidee befasst sind, dass regulatorische Aspekte schnell vernachlässigt werden. Dabei können diese schnell die Existenz des Unternehmens und seiner Beschäftigten bedrohen. So kann etwa die Staatsanwaltschaft mit Genehmigung des Ermittlungsrichters schon im Ermittlungsverfahren auf Verdacht hin Gelder des Unternehmens einfrieren. Der dadurch verursachte Liquiditätsengpass kann ein Unternehmen schnell handlungsunfähig machen. Auch gegenüber Investoren entsteht dann schnell Erklärungsbedarf.

Dies gilt natürlich erst Recht, wenn es nicht bei einem vorläufigen Einfrieren der Gelder bleibt, sondern die Gelder durch die sog. „Einziehung“ dauerhaft an den Staat überführt werden – vor allem, wenn es nicht das eigene Geld ist, das im Unternehmen steckt.

Zudem wird oft unterschätzt, wie schnell ein auf den ersten Blick unverfängliches Verhalten in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten kann.

Beispiel: Corona-Soforthilfen – da die Regelungen für die Beantragung der Hilfen zu Beginn recht schwer durchschaubar waren und auch sehr kurzfristig geändert wurden, sind auch völlig redliche Antragsteller zwischenzeitlich ins Visier der Staatsanwaltschaften geraten. Hier soll aus Sicht des Staates nun das Strafrecht retten, was anfangs falsch gemacht wurde.

Strafrechtsberatung für Unternehmen: Ich stehe Ihnen und Ihrem Unternehmen mit meinem Rat zur Seite.

Auch interne Ermittlungen können zur Klärung von Verdachtsmomenten (etwa durch Whistleblower, Presseanfragen, „Anschwärzen“ durch Konkurrenten) von mir durchgeführt werden. Je nach Umfang greife ich insoweit auf bewährte Kooperationspartner zurück, insbesondere wenn aus meiner Sicht Expertise aus anderen Bereichen (Steuerrecht, Arbeitsrecht etc.) nötig wird. Hierbei handelt es sich ausschließlich um langjährig tätige Kollegen mit eigener Erfahrung in der Praxis.

Strafrechtsberatung für Unternehmen: „One-Stop-Shop“ – oft nur auf den ersten Blick gut

Insbesondere „Großkanzleien“ und die meist aus ihnen entstandenen „Boutiquen“ setzen gerne auf das sog. „One-Stop-Shop“-Angebot. Das Angebot „alles aus einer Hand“ wirkt attraktiv. Leider scheint es aber nicht immer zur Zufriedenheit der Mandanten zu führen: Zum einen besteht offensichtlich ein großer Anreiz der „One-Stop-Shop“-Anbieter, die vorgehaltene Expertise in jedem Fall einzusetzen, sprich zu verkaufen. Da wird schnell mit Kanonen auf Spatzen geschossen – das beauftragende Unternehmen darf es zahlen.

Zudem sind die „One-Stop-Berater“ eben regelmäßig Mitarbeiter derselben Kanzlei. Gerne taucht der Partner mit Berufsanfängern oder Angestellten (sog. „Associates“) auf, die noch nie in eigener Verantwortung tätig waren und aufgrund der hierarchischen Aufstiegsstrukturen in Abhängigkeiten stehen. Damit fehlen die Vorteile einer Betrachtung des Falles durch verschiedene erfahrene Anwälte ohne gemeinsame Interessen, die Fehlern vorbeugt und für einen differenzierten Rat auf breiter Erfahrungsbasis sorgt.

Die wirtschaftliche Mehrbelastung durch die Beauftragung verschiedener Anwälte hält sich dabei aufgrund der (sehr) großzügigen Honorare, die sich die „One-Stop-Berater“ regelmäßig gönnen, stark in Grenzen bzw. ist nicht vorhanden.