Strafrecht im Zweiten Staatsexamen – Klausurtaktik

Strafrecht im Zweiten Staatsexamen –  hier kommt der Klausurtaktik große Bedeutung zu: Denn die Strafrechtsklausuren sind besonders berüchtigt für die Zeitnot, die sich regelmäßig bei ihrer Bearbeitung einstellen.

Ich habe daher ein Skript zu Klausurtaktik und -technik erstellt (PDF-Download hier).

Klausurtechnik für das Strafrecht im Zweiten Staatsexamen muss ebenso gelernt werden

Ich bin seit Jahren als Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften für das Kammergericht tätig. Dabei fiel mir auf: Es sind oft gar nicht fehlende Rechtskenntnisse, die das Problem vieler Referendare darstellen. Was zu schreiben ist, ist 90% der Referendare klar. Trotzdem erreichen aber nicht 90% der Referendare wenigstens die Note „Befriedigend“ oder  gar „Vollbefriedigend“. Warum?

WIE schreibt man statt WAS schreibt man!

Nach meiner Erfahrung fehlen oft grundlegende Ideen dazu, wie man das Wissen zum Strafrecht im Zweiten Staatsexamen zu Papier bringt. Während jeder sich offenbar klar darüber ist, dass vertieftes Wissen nur über intensives Lernen erworben werden kann, scheinen sich die meisten Referendare bei der Klausurtechnik auf irgendeine Form von Naturtalent zu verlassen. Das ist überraschend: Ist doch der geschriebene Text sogar in heutigen Zeiten noch immer fast das einzige Mittel, über das Juristen kommunizieren. Und auch soweit es auf das gesprochene Wort ankommt, wird dieses doch oft von dem Sprachstil geprägt, der während des Schreibens eingeübt wurde. Nicht von ungefähr sagt man Juristen daher nicht die schönste Sprache nach.

Wie sehr die Übung, WIE man (juristische) Texte schreibt, vernachlässigt wird, ist besonders augenfällig, wenn man zum Vergleich eine andere Berufsgruppe betrachtet, die ebenfalls die Aufgabe hat, mit geschriebenem Text Informationen über Alltagssachverhalte zu transportieren: Das sind die Journalisten. Dort drehen sich gefühlt 99% darum, WIE etwas geschrieben wird (was in dieser Gewichtung aus meiner Sicht auch ein Problem ist, aber das ist ein anderes Thema). Irgendwo in der Mitte muss der richtige Weg liegen. 

Klausurtechnik – Skript von RA Hof: Für die 15km-Bestzeit nicht Marathon trainieren!

Ich habe meine aus diesen Beobachtungen entwickelten Erkenntnisse  in einem Skript für Referendare zusammengefasst. Ich verfolge dabei einen anderen Ansatz als viele Repetitoren-Skripte oder andere Anleitungen, mein Ansatz ist dabei inspiriert von Gunter Arzt. In seinem (auch für das Zweite Staatsexamen sehr lesenswerten) Buch „Die Strafrechtsklausur“ stellt er fest:

„Das Elend der Musterlösungen liegt darin, daß sie naturgemäß nach Vollkommenheit streben. Sie sind Muster für ein ‚sehr gut‘, das nur wenigen erreichbar ist, und damit für viele Muster von nur beschränktem Wert. Mancher, der über ein ausreichend nicht hinauskommt, wünscht sich eine (für ihn erreichbare) musterhafte befriedigende Lösung.“

Dazu kommt: Für eine vollständige (Muster-)Lösung (= sehr gut) werden andere Fähigkeiten benötigt, als für ein „Vollbefriedigend“. Es ist falsch zu glauben, dass man nur lange genug Sehr-Gut-Musterlösungen verinnerlichen muss, um dann wenigstens – quasi als Trostpreis – im Bereich „Vollbefriedigend“ zu landen. Zur Veranschaulichung: Wer für einen Marathon trainiert, setzt am Ende andere Trainingsschwerpunkte als jemand, der auf 15km eine Bestzeit erreichen will. Beide gehen aber Laufen.

Zurück zu Jura: Wer sich aus zeitlichen oder anderen Kapazitätsgründen dafür entscheiden muss, nicht alle Tatbestände in mustergültiger Breite abzuhandeln, der muss sich dafür umso mehr mit Dingen wie Schwerpunktsetzung beschäftigen oder eben auch der Frage wie man möglichst viel Information in möglichst kurzen Sätzen transportiert.

Das Skript besteht aus zwei Teilen: Zunächst stelle ich allgemeine Gedanken zur Fallbearbeitung im Strafrecht vor, die für Referendare in allen Bundesländern von Interesse sein dürften. In Berlin kommt im Strafrecht für die Anwaltsklausur noch die Besonderheit hinzu, dass dort (zumindest bislang) neben der Revisionsklausur noch besondere anwaltliche Klausurtypen gestellt wurden. Auf diese wird im zweiten Teil des Skripts vertiefter eingegangen, wobei es aber auch dort hauptsächlich um allgemeine Klausurtechnik geht.

Wer bei den Noten im Strafrecht im Zweiten Staatsexamen trotz allem Lernen auf der Stelle tritt, findet in dem Skript vielleicht neue Ideen, um den Knoten zu zerschlagen.

Viel Erfolg!