Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung

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Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung: Problem des Überraschungseffektes

Eine Durchsuchung dient in der Regel zu mehr als der bloßen Besichtigung Ihres Eigenheimes und dem Auffinden einiger Unterlagen: Mit einer Durchsuchung will die Polizei Sie überraschen.

In dieser Überraschungssituation geraten die (unvorbereiteten) Betroffenen in Stress, das ist beabsichtigt und gewünscht. Denn der gestresste, in seinem Eigenheim überraschte Bürger begeht zum einen Fehler und ist zum anderen für jeden netten „Ratschlag“ der Beamten dankbar. Kurz: Er ist gefügiger.

Zudem verschlechtert sich – auch das ist beabsichtigt! – bei einem gestressten Betroffenen regelmäßig die Rechtslage, weil er Fehler macht.

Im Idealfall (aus Sicht der Behörden) redet sich der Betroffene um Kopf und Kragen und gibt Äußerungen ab, die als Geständnis gewertet werden können. Dann ist ein eventuell bereits gegen Sie laufendes Strafverfahren für Sie in einer deutlich schlechteren Lage.

Es gibt hier nur ein Mittel: Sich vorher zu informieren. Dabei möchte ich Ihnen helfen. Dringend beachten sollten Sie folgende Ratschläge zum richtigen Verhalten bei einer Durchsuchung, die Sie am besten jetzt durchlesen sollten – es dauert auch nicht lange!

1. Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung – WICHTIGSTER Rat: Schweigen, schweigen, schweigen!

Fragen Sie nach, worum es geht! Fragen Sie nach Dienstausweisen und einem Durchsuchungsbeschluss (siehe noch 2. und 5.). Ansonsten schweigen Sie. Das ist zwar ein komisches Gefühl, da der Mensch es in der Regel gewohnt ist, Gespräche zu führen. Dennoch kann jedes Wort, und vor allem jedes Wort zuviel, in einem Strafverfahren fatal sein. Gerade, wenn für das Ermittlungsverfahren noch Informationen benötigt werden (wofür die Durchsuchung ein deutlicher Hinweis ist), können unbedachte Äußerungen dazu führen, dass die Ermittler in eine Richtung ermitteln, die für Sie nachteilig und später kaum mehr abzuändern ist.

Oft beginnen die Beamten noch an der Haustür, Fragen zu stellen.

Sie sind so gut wie nie verpflichtet, hierauf zu antworten, egal was die Beamten Ihnen dazu erzählen.

In aller Regel sind Antworten erfahrungsgemäß schädlich für die Betroffenen. In den allermeisten Fällen fahren Sie daher am besten, wenn Sie allenfalls folgende Antwort geben: „Dazu kann ich mich nicht äußern. Ich muss dazu meinen Anwalt sprechen und möchte das jetzt auch tun.“ Diese Antwort wiederholen Sie im Fall weiterer Fragen konsequent.

Der letzte Halbsatz nach dem „und“ ist wichtig, weil es schon Polizisten gegeben haben soll, die aus dem Satz: „Ich muss dazu meinen Anwalt sprechen“ nicht entnehmen konnten, dass die vor ihnen stehende Person, das gerade in diesem Moment gerne tun wollte.

Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung: Schweigen!

2. Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung – ZWEITWICHTIGSTER Rat: Durchsuchung NICHT freiwillig gestatten!

Keinesfalls sollten Sie die Durchsuchung freiwillig gestatten, indem Sie die Mandanten freiwillig in Ihre Wohnung kommen lassen. Denn dann kann fast kein Anwalt mehr etwas für Sie tun, was die Durchsuchung betrifft.

Die Gerichte haben nämlich leider kein Verständnis für die Stresssituation einer Durchsuchung, wenn am frühen Morgen in der eigenen Wohnung wildfremde Menschen stehen und alles durchwühlen wollen und die Polizei sich aufführt wie sonst nur die Einbrecher.

Trotzdem sagen die Gerichte: Wer freiwillig zustimmt, braucht sich später bei uns nicht mehr zu melden.

Nach dieser Ansicht haben Sie auf Ihre Rechte verzichtet. Es ist klar, dass Sie das keinesfalls tun sollten, oder?

Sie sollten jetzt aber auch keinen Kampf gegen die Polizeibeamten führen. Das kann nur schlecht enden. Die Durchsuchung nicht freiwillig zu erlauben, bedeutet nicht, einen körperlichen Abwehrkampf führen zu müssen.

3. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Verteidiger auf!

Sie stehen geschulten Beamten gegenüber, die in der Regel öfter mit strafrechtlichen Ermittlungen zu tun haben als Sie. Es ist daher sehr schwierig für Sie, das richtige Verhalten bei einer Durchsuchung einzuschätzen. Sie sollten daher umgehend Kontakt mit einem Beistand aufnehmen – und das ist der Strafverteidiger Ihrer Wahl (mein 24h-Notruf in Strafsachen: 0176 / 6500 5883). Im Idealfall kann dieser sofort vorbeikommen. Wenn nicht, kann er Ihnen immerhin per Telefon Hinweise geben oder am Telefon mit den Beamten sprechen und so die Lage entschärfen.

Wichtig: Teilen Sie den Beamten vor dem Anruf mit, dass Sie jetzt Ihren Anwalt anrufen. Sonst kommen diese eventuell auf die Idee, dass Sie einen Komplizen am Telefon warnen wollen. Dieser Eindruck ist für Sie äußerst nachteilig. Bestehen Sie aber in jedem Fall darauf, Ihren Anwalt jetzt sprechen zu dürfen, auch wenn die Beamten äußern, dass „jetzt mit niemandem telefoniert wird“. Bieten Sie den Beamten an, dass diese die von Ihnen genannte Nummer zunächst anrufen, um sicherzustellen, dass sich dort auch der Anwalt meldet. Hier müssen Sie beharrlich bleiben (siehe auch 5.).

Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung: Kontakt zum Anwalt aufnehmen!

4. Keinesfalls wörtliche oder gar körperliche Attacken gegen die Beamten!

Dies ist regelmäßig strafbar. Selbst wenn die Beamten Sie zu Unrecht aufgesucht haben, stellen Sie sich damit selbst ein Bein. Beachten Sie: Natürlich werden nicht alle Beamten freundlich bleiben, wenn Sie die hier dringend angeratenen Tipps befolgen. Dies darf Sie aber nicht zu Attacken irgendwelcher Art hinreißen! Werden die Beamten sauer, bleiben Sie freundlich – aber bestimmt.

Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung: Friedlich (nicht nötig: kooperativ) bleiben!

5. Fragen Sie nach einem Durchsuchungsbeschluss, lassen Sie sich diesen aushändigen. Lesen Sie ihn genau durch.

Durchsuchung von Wohnungen ohne Beschluss bei Gefahr im Verzug: Nur ganz ausnahmsweise

Die Polizei darf nicht einfach so durchsuchen: Vielmehr benötigt sie hierzu einen richterlichen Beschluss. Ausnahmsweise, bei der sogenannten „Gefahr im Verzug“, wird kein richterlicher Beschluss benötigt. Dies sollten Sie von den Beamten erfragen. Sie sollten auch Fragen, weshalb die Beamten „Gefahr im Verzug“ annehmen. Notieren Sie sich die Antworten. Das kann später noch wichtig werden.

Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt: Kurz das Notwendigste prüfen

Liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor, muss sich daraus ergeben, weshalb durchsucht und wonach gesucht wird.

Besichtigungen Ihres Eigenheims (Frage der Beamten etwa: „Können wir uns bei Ihnen mal umsehen?“) sind der Polizei nicht erlaubt. Sagen Sie hier schlicht und einfach, deutlich, aber nicht unfreundlich: „Nein“. Natürlich setzen die Beamten darauf, dass Sie sie freiwillig einlassen (siehe oben). Lassen Sie das im Zweifel vor Rücksprache mit Ihrem Anwalt nicht zu!

Das gilt auch dann, wenn die Polizei anschließend einen Durchsuchungsbeschluss präsentiert, nach dem sie doch das Haus betreten darf.

Die Tricks der Polizei bei Durchsuchungen

Zum einen: Manchmal gibt es diesen Beschluss gar nicht, der Beamte behauptet das nur (Ja, Polizeibeamte lügen, das nennt sich dann aber „kriminalistische List“, ist oft erlaubt und kommt gar nicht so selten vor). Zum anderen mag die Situation im Ergebnis (und damit argumentieren die Beamten auch gerne) tatsächlich für Sie zwar gleich sein wie bei einem freiwilligen Einlass – die Polizei ist drin. Nicht aber rechtlich! Wenn Sie die Polizei freiwillig ins Haus lassen hat das für Sie selbst einen (sehr) großen Haken: Sie verzichten damit auf zahlreiche Rechte! Da kann auch ein Anwalt später im Gerichtsverfahren nicht mehr viel machen, das wissen die Beamten. Vergessen Sie, was Sie in amerikanischen Filmen gelernt haben. Dort gelten speziell mit Blick auf das Ermittlungsverfahren völlig andere Regeln.

Es liegt kein Durchsuchungsbeschluss vor: Fragen und Aufschreiben!

Liegt kein Durchsuchungsbeschluss vor, fragen Sie genau, wer, warum und wozu die Durchsuchung angeordnet hat. Fragen Sie, weshalb kein Beschluss von einem Richter oder zur Not von einem Staatsanwalt eingeholt werden kann. Sowohl bei Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft gibt es heutzutage fast überall einen 24h – Bereitschaftsdienst für solche Fragen, der die Entscheidung direkt am Telefon treffen kann. Bieten Sie an, solange gemeinsam mit den Beamten zu warten, bis ein Beschluss eingeholt ist. Notieren Sie sich die Antworten sofort! Sie werden Sie sonst vergessen, weil Sie gestresst sind.

Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung: Durchsuchungsbeschluss vor der Durchsuchung aushändigen lassen!

6. Unterstützung der Beamten?

Sie sind nicht verpflichtet, die Beamten bei der Durchsuchung zu unterstützen. ABER: Die Verweigerung der Unterstützung wird gerne damit „belohnt“, dass die Beamten alles auf den Kopf stellen. Zum Aufräumen sind die Beamten nämlich wiederum nicht verpflichtet. ABER ZUM ABER: Wenn Sie zu unterstützend tätig werden, kann dies als Einverständnis mit der Durchsuchung gedeutet werden, was Ihnen wiederum deutliche Rechtsnachteile beschert. Beschränken Sie Ihre Mitwirkung auf das Mindeste oder lassen Sie es.

DAHER: Bitten Sie die Beamten, sofort Ihren Anwalt Anwalt anrufen zu dürfen (mein 24h-Notruf in Strafsachen: 0176 / 6500 5883). Beraten Sie mit diesem, was Sie evtl. herausgeben sollen. Wenn Sie den Beamten in Aussicht stellen, dass Sie sie NACH DEM ANRUF vielleicht unterstützen und so die Aktion abkürzen können, wird das oft akzeptiert. Allerdings: Manchmal wollen die Beamten die Durchsuchung nutzen, um sich einen Überblick über Ihre Wohnung zu verschaffen, man hofft vielleicht auch auf Zufallsfunde. Auch das können Sie so herausfinden. Denn auf einmal wird dann die Polizei gar kein Interesse haben, die Aktion schnell zu beenden.

Bedenken Sie immer, dass die volle Durchsuchung nachteilig sein kann: Wird zufällig etwas gefunden (Klassiker: Mittlerweile verbotene Messer/Pistolen von Opa etc.), kann das auch z.B. für ein anderes Strafverfahren verwertet werden. Wollen Sie dies vermeiden, gehen Sie eventuell einen Mittelweg: Geben Sie den Beamten, was diese suchen, widersprechen Sie aber der Durchsuchung und auch der Beschlagnahme, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

7. Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung: Nichts unterschreiben!

Vorsicht bei den Formularen der Polizei: Dort muss oft nur angekreuzt werden! Machen Sie Ihr Kreuz nicht an der falschen Stelle! Daher am besten: Nichts ankreuzen, nichts unterschreiben!

8. Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung: Im Zweifel widersprechen!

Wann Widerspruch einzulegen ist oder nicht, können Sie als Laie normalerweise aber nicht einschätzen. Auch ein Anwalt kann das in diesem Verfahrensstadium nicht immer sicher bewerten. Nur in ganz , ganz seltenen Fällen, ist es besser, trotz der drohenden Rechtsnachteile keinen Widerspruch gegen die Maßnahmen der Polizei zu erheben, weil Sie dann eventuell beschlagnahmte Gegenstände manchmal schneller zurückerhalten. Diese Fälle sind aber so selten, dass Sie sie vergessen können. Egal, was Ihnen die Polizei bei der Durchsuchung erzählt.

Daher gilt im Zweifel: Widerspruch!

9. Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung: Unterlagen

Bestehen Sie auf eine Versiegelung von Unterlagen.

Von Geschäftsunterlagen dürfen Kopien gemacht werden, wenn Sie für den weiteren Geschäftsablauf benötigt werden. Bestehen Sie ggf. darauf unter Verweis auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

10. Fragen der Beamten während der Durchsuchung – schweigen!

Nochmal: Auch während der Durchsuchung stellen die Beamten gerne „beiläufige“ Fragen. Beachten Sie: Die Beamten sind so geschult, dass alles, was gesagt wird, zumindest später in einem Vermerk festgehalten und damit in die Ermittlungsakte eingebracht wird. Korrekturen wie „so habe ich das doch gar nicht gemeint“, sind dann schwierig bis unmöglich. Äußern Sie sich daher nur wie unter oben, 1., empfohlen, egal was die Beamten Ihnen von einer eventuellen Aussagepflicht erzählen. Diese gibt es vor der Polizei nicht.

Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung: Keine Fragen beantworten!