Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht?

Allgemeines

Haben Sie Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht bekommen? Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin hilft Ihnen, wenn Sie sich in einem Strafverfahren verteidigen müssen.

Wenn Sie, ein Verwandter oder ein Freund jetzt im Moment ein strafrechtliches Problem haben, rufen Sie bitte meine 24h-Notrufnummer an.

Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht bekommen? Im Strafrecht gilt: „Je früher der Anwalt tätig werden kann, desto besser!“

Denn gerade am Anfang kann man in Strafrechtsfällen leider Vieles falsch machen, was später auch von einem Anwalt nur noch sehr schwer oder auch gar nicht mehr berichtigt werden kann.

Zögern Sie daher nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Viele wichtige Fragen können meistens schon durch eine – bei mir grundsätzlich kostenfreie – Erstberatung geklärt werden.

Vorsicht gerade am Anfang des Verfahrens!

Wenn Sie schon ein Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder gar einem Gericht erhalten haben, sollten Sie sich sofort bei mir melden.

Warum?

Erstens: Üblicherweise haben Sie keine oder nur eine geringe Ahnung von einem Strafverfahren. Die Leute, die gegen Sie arbeiten, sind dagegen Profis, die das jeden Tag und das ganze Jahr über machen. Da sollten Sie doch mit Hilfe eines Strafverteidigers für ein wenig Ausgleich sorgen, oder?

Nur ein Rechtsanwalt, der regelmäßig in Strafverfahren tätig ist, kann Sie mit Sach- und Fachkunde unterstützen. Anwälte, die Fälle im Strafrecht nur ab und zu bearbeiten, werden erfahrungsgemäß von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, aber auch den Gerichten, nicht wirklich ernst genommen.  

Zweitens: Effektive und vollständige Akteneinsicht ist ohne größere Schwierigkeiten nur über einen Strafverteidiger möglich. Und Sie wollen doch wissen, was man Ihnen vorwirft, oder nicht?

Drittens: Es ist einfacher bestimmte Probleme im Voraus zu vermeiden als zu versuchen, Sie später aus der Welt zu schaffen. Der beste Weg hierfür ist, wenn Sie frühzeitig professionelle Hilfe zu Ihren rechtlichen Problemen bekommen. 

Aus meiner Sicht sind das drei gute Gründe, um sich anwaltlich beraten zu lassen. 

Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht bekommen? Beratung aus der Praxis

Allen Mandanten kommt meine umfassende Erfahrung in allen Bereichen des Strafrechts und auf allen Ebenen des Strafverfahrens zu Gute, denn dadurch sind mir die Arbeits- und vor allem auch die Sichtweisen der Strafverfolgungsbehörden bestens vertraut.

Für meine Mandanten ist es oft das erste und einzige Strafverfahren in ihrem Leben – ich kann als Anwalt für Strafrecht in Berlin mittlerweile auf hunderte von erfolgreich bearbeiteten Fällen zurückblicken. Egal, ob Sie das erste Mal der Polizei und der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren gegenüber stehen, den Gerichten erster Instanz oder den Rechtsmittelgerichten (insbesondere auch im Bereich der Revision): Ich war schon dort.

Für Unternehmen erfolgt auch eine praxisorientierte Beratung zu Fragen der Compliance mit Blick auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Der Fokus liegt hier auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), auch und gerade aus der Berliner Start-Up-Community, und solchen, die generell Wert auf eine persönliche Beratung und unmittelbare Betreuung durch den Anwalt ihrer Wahl mit Budgetbewusstsein legen – was den sog. „Großkanzleien“ und „Boutiquen“ offenbar nicht immer gelingt. Auch insoweit spreche ich übrigens aus Erfahrung: Ich habe meine Tätigkeit selbst in einer renommierten „Wirtschaftsboutique“ in München begonnen.

Dabei liegt die Stärke meiner Kanzlei aber durchaus in der Kombination aus der theoretischen Befassung mit strafrechtlichen Fragen und der beständigen Praxis vor Staatsanwaltschaften und Gerichten: Ich schöpfe für meine Beratung aus vielseitigen praktischen Erfahrungen als Anwalt für Strafrecht in Berlin, nicht nur aus theoretischem Wissen, das am Schreibtisch erworben wurde.

Diese starke Kombination wird von Einzelpersonen wie von Unternehmen geschätzt. Beratung aus der Praxis für die Praxis.

Mehr zu meiner Arbeitsweise finden Sie hier oder unter dem Link „Tätigkeit“.

Frühzeitig kümmern – Gerichtsverhandlung vermeiden!

Für alle Mandanten gilt: Am besten melden Sie sich so früh wie möglich, aber es ist auch (fast) nie zu spät! Oft lässt sich mit Kenntnissen und Erfahrung doch noch eine Lösung finden, an die Sie selbst nicht gedacht haben. Rufen Sie an. Die wichtigsten Fragen können meistens schon durch die bei mir grundsätzlich kostenlose Erstberatung geklärt werden.

Im Strafverfahren gilt noch mehr als sonst, dass es am besten erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte. Denn eine Gerichtsverhandlung ist mit besonderen Belastungen verbunden: Die Justiz nimmt zum Beispiel keine Rücksicht auf Ihre Arbeitszeiten. Sie müssen daher eventuell an mehreren Tagen vor dem Gericht erscheinen. Die Strafrichter machen noch weit mehr als die Zivilrichter ein großes Geheimnis daraus, wie sie Ihren Fall einschätzen. Sie können sich daher ohne Beratung regelmäßig nicht auf den Ausgang des Verfahrens einstellen. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich Ihnen, so früh wie möglich Chancen und Risiken des Verfahrens einzuschätzen.

Viele Mandanten hoffen, dass Ihr Fall zum Gericht kommt – dort wird sich dann doch alles in Ihrem Sinne klären. Das ist leider bei der Praxis des heutigen Strafprozesses alles andere als sicher. Viel wichtiger ist es vielmehr, alle Möglichkeiten zu nutzen, das Verfahren vor einem Gerichtstermin zu beenden. Wenn ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist, sollten trotzdem vorher die Weichen dafür gestellt worden sein.

Haben Sie Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht bekommen?

Ob bei einer Vorladung von der Polizei, im Falle einer Anklage, eines Strafbefehls, einer Ladung zu einem Gerichtstermin, aber auch wenn bei Ihnen eine Durchsuchung stattgefunden hat oder Sie bereits mit einem Haftbefehl im Gefängnis sitzen: Ich kann Ihnen als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin, aber auch bundesweit mit meinem Rat zur Seite stehen.

Vor allem gilt: Reden Sie nicht mit der Polizei, rufen Sie die Polizei nicht an und schreiben Sie nichts an die Polizei, ohne vorher mit einem Anwalt zu sprechen! Wenn Sie wegen einer Straftat beschuldigt werden, arbeitet die Polizei nicht für Sie, sondern gegen Sie. Gerade am Anfang kann man in Strafrechtsfällen leider Vieles falsch machen, was später auch von einem Anwalt nur noch sehr schwer oder manchmal gar nicht mehr berichtigt werden kann.

Wenn Sie schon ein Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder gar einem Gericht erhalten haben, sollten Sie sich sofort bei mir melden.

Berufung und Revision

Auch die Verteidigung im Rechtsmittelverfahren übernehme ich. Insbesondere auf dem Gebiet der Revision werde ich regelmäßig tätig. Hier sind einige Besonderheiten zu beachten. Vor allem ist für ein Revisionsverfahren nur sehr wenig Zeit – die Frist zur Einlegung beträgt nur eine Woche und die Frist zur Begründung nur einen Monat. Wenn Sie daher eine Vertretung im Revisionsverfahren wünschen, melden Sie sich so schnell wie möglich.

Egal, welche Post Sie von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht bekommen haben: Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Hof in Berlin hilft!