Freispruch Grünes Gewölbe rechtskräftig für unseren Mandanten

Freispruch Grünes Gewölbe rechtskräftig:

Im November 2019 wurden im Historischen Grünen Gewölbe in Dresden Schmuckstücke entwendet. Die sich daran anschließenden Strafverfahren erregten großes Aufsehen. die Berichterstattung dazu war teilweise fragwürdig. Die Strafverfolgungsbehörden führten die Strafverfahren zum Komplex „Grünes Gewölbe“ mit immensem Aufwand: Sie wendeten fast alle Maßnahmen an, die die Strafprozessordnung vorsieht und setzen zudem sehr viel Personal ein. Unserem Mandanten warf die Staatsanwaltschaft Dresden schließlich vor, an diesem Einbruch beteiligt gewesen zu sein. Und zwar deswegen, weil er am Abend vor dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden auf Berliner Straßen ein Auto fuhr, in dem sich auch Verwandte von ihm befanden, die später für den Einbruch in Dresden verurteilt wurden. Die Verteidigung sah aber von Anfang an bereits die Grundlage dieses Vorwurfes als nicht ausreichend an.

Während des in Zusammenhang mit dem Einbruch in das Grüne Gewölbe stattfindenden ersten Hauptverfahrens vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde unser Mandant im Mai 2022 verhaftet. Auf die Beschwerde der Verteidigung hin hob das Landgericht Dresden im Juni 2022 den Haftbefehl auf und der Mandant kam aus der Untersuchungshaft frei. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft verwarf das Oberlandesgericht Dresden.

Freispruch nach umfassender Beweiserhebung in der Hauptverhandlung

Im August 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage. In der viermonatigen Hauptverhandlung erhob das Landgericht Dresden umfassend und sorgfältig Beweise. Es befragte unter anderem zahlreiche Zeugen sowie Sachverständige und sichtete Überwachungen von Telekommunikation und Handyauswertungen.

Die Verteidigung konnte das Konstrukt der Anklage letztlich auch durch eine Vielzahl von Beweisanträgen entkräften. So stellte sich etwa durch Recherchen der Verteidigung über vier Jahre nach der Tat heraus, dass von der Staatsanwaltschaft vermutetes „Insiderwissen“ gerade nicht nur Insidern bekannt war, sondern bereits unmittelbar nach der Tat Gegenstand der Berichterstattung zu diesem Fall war.

Dementsprechend beantragten wir als Verteidiger Freispruch. Das Landgericht Dresden folgte unserem Antrag und sprach unseren Mandanten am 8. Mai 2024 vom Vorwurf der Beihilfe zum Einbruch in das Grüne Gewölbe frei.

Die Staatsanwaltschaft sah trotz des von dem Landgericht Dresden sehr sorgfältig und umfassend geführten Gerichtsverfahrens zunächst Anlass, dessen Entscheidung anzufechten. Die gegen den Freispruch gerichtete Revision zum Bundesgerichtshof nahm die Staatsanwaltschaft Dresden dann aber am 3. Dezember 2024 zurück. Offenbar hatte der Generalbundesanwalt zuvor mitgeteilt, die Revision nicht vertreten zu wollen, weil er dafür keine Aussicht auf Erfolg sah.

Der Freispruch für unseren Mandanten im Prozess wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe Dresden ist damit rechtskräftig und deswegen kann hier in Kurzform getitelt werden: Freispruch Grünes Gewölbe rechtskräftig!

7 KLs 422 Js 22940/21, Landgericht Dresden, rechtskräftig.

Zusammenarbeit:

Verteidigung im Hauptverfahren gemeinsam mit Rechtsanwalt Stephan Schneider, Berlin

Berichterstattung zum Artikel „Freispruch Grünes Gewölbe rechtskräftig“:

https://www.tagesschau.de/inland/regional/sachsen/mdr-prozess-um-einbruch-in-gruenes-gewoelbe-freispruch-eines-angeklagten-rechtskraeftig-100.html

https://www.saechsische.de/lokales/dresden/gruenes-gewoelbe-freispruch-fuer-24-jaehrigen-im-beihilfe-prozess-QSZK22MAH5L5E2D4RQ3BZEZ5Q4.html

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/urteil-prozess-juwelendiebstahl-remmo-fahrer-100.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-05/freispruch-im-prozess-um-einbruch-ins-gruene-gewoelbe