Erfolgreiche Revision: Freispruch durch OLG Dresden

OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juli 2020 – 1 OLG 21 Ss 466/20

Auch Revisionsmandate werden von Rechtsanwalt Hof regelmäßig übernommen. Hier war der Fall zwar inhaltlich einfach, die Rechtsfragen dazu aber dafür etwas komplizierter: Es ging um ein Verfahren im Zusammenhang mit der Besetzung eines Baggers in einem Tagebau.

Die Vorinstanz war der Ansicht, dass eine Versammlung unter freiem Himmel immer eine öffentliche Versammlung im Sinne des (sächsischen) Versammlungsgesetzes darstellt (so auch einige Kommentierungen zum Bundesversammlungsgesetz, etwa Erbs/Kohlhaas/Wache, 231. EL Juli 2020, VersammlG § 1 Rn. 26).

Rechtsanwalt Hof vertrat dagegen die Ansicht, dass auch Versammlungen unter freiem Himmel unter bestimmten Umständen nichtöffentliche Versammlungen sein können – so wie es ja auch möglich ist, dass Versammlungen in geschlossenen Räumen öffentlichen Charakter haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das OLG Dresden schlossen sich dieser Ansicht an, das OLG Dresden sprach die Angeklagten frei.