Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin bei allen Vorwürfen

Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin steht Ihnen bei verschiedensten Vorwürfen zur Seite (zur Arbeitsweise siehe auch hier)?

Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin – mit 24h Strafrecht – Notruf :

0176 – 6500 5883

Als Anwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich Beschuldigten auf allen Gebieten des Strafrechts, das Strafverfahren zu überstehen. Da ich seit über zehn Jahren als tätig bin, habe ich in zahlreichen Strafverfahren Erfahrungen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Amtsanwaltschaft, den Amts- und Landgerichten, aber auch den Revisionsgerichten (Kammergericht / Oberlandesgerichte / Bundesgerichtshof) sammeln können.

Diese umfassende Prozesserfahrung kommt meinen Mandanten bei jeglichen Vorwürfen zugute.

Nebenklagevertretungen übernehme ich allerdings grundsätzlich nicht.

Eine Auswahl an Vorwürfen, gegen die ich bereits vielfach verteidigt habe:

Allgemeines Strafrecht (z.B. Betrug, einfache, gefährliche und fahrlässige Körperverletzung, einfacher Diebstahl, Diebstahl im besonders schweren Fall, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Freiheitsberaubung, Erpresserischer Menschenraub, einfacher und schwerer Raub (Raub mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen), räuberischer Diebstahl Erpressung, Nötigung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte).

Drogen- / Betäubungsmittelrecht (z.B. Besitz, Handeltreiben, Herstellung, Abgabe, Anbau von Drogen wie Cannabis (Gras, Weed), Kokain, Heroin, Amphetamin, MDMA bzw. Ecstasy).

Waffenrecht (z.B. Besitz von Waffen oder verbotenen Gegenständen, Führen von Waffen oder verbotenen Gegenständen).

Medizinstrafrecht (z.B. Abrechnungsbetrug).

Jugendstrafrecht (alle Straftaten).

Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren (Insolvenzverschleppung, Betrug, Untreue, Korruptionsvorwürfe, Geldwäsche).

Sexualstrafrecht (sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung).

Tötungsdelikte (z.B. fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, Mord).

Verteidigung in allen Verfahrensabschnitten – Gerichtsverhandlungen vermeiden

Dabei umfasst meine Tätigkeit nicht nur die Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder in einem Verfahren vor Gericht. Tatsächlich ist es oft sogar sehr sinnvoll, es erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen. Das deutsche Strafprozessrecht hält dafür verschiedene Möglichkeiten bereit.

Wenn es aber nicht anders geht, verteidige ich Sie auch in Verhandlungen vor den Amts- und Landgerichten, aber auch im Revisionsverfahren. Hier konnte ich schon verschiedentlich Korrekturen von Urteilen für meine Mandanten erreichen.