Anwalt in Berlin für die Revision im Strafrecht

Ihr Anwalt in Berlin für die Revision im Strafrecht: Ich übernehme regelmäßig die Verteidigung in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oder dem jeweiligen Oberlandesgericht (OLG), das in Berlin Kammergericht (KG) heißt. Hierfür werde ich auch immer wieder von Kollegen beauftragt.

Wie arbeiten die Revisionsgerichte?

Viele Mandanten sind der Meinung, dass in einem Revisionsverfahren noch einmal der gesamte Fall von besonders „hochwertigen“ Richtern neu verhandelt wird. Sie denken, dieses Gericht hört nochmal Zeugen nimmt nochmals Gegenstände in Augenschein, verliest nochmals Urkunden, kurz: es führt nochmal eine neue Beweisaufnahme durch. Zudem denken die Mandanten, dass sie in einer Verhandlung vor dem Revisionsgericht die Möglichkeit erhalten, dem höheren Gericht persönlich zu sagen, was alles falsch an dem Urteil der Vorinstanz ist.

Als Ihr Anwalt für die Revision im Strafrecht in Berlin muss ich Ihnen leider sagen: Auf all dies kommt es in der Revision nicht an! Die Revision ist ein Verfahren zwischen Juristen.

Der Bielefelder Strafrechtsprofessor Stephan Barton hat bereits vor Jahren eine kleine Übersicht erstellt, wie der BGH arbeitet. Lesen Sie diese gerne einmal durch.

Der ehemalige Vorsitzende des 5. Strafsenats, Prof. Thomas Fischer, hat sich in einer seiner Kolumnen ebenfalls der Revision gewidmet. Auch diesen Text empfehle ich sehr.

Ihr Anwalt in Berlin für die Revision im Strafrecht empfiehlt: Besonderheiten beachten!

Gegen Urteile des Landgerichts ist die Revision das einzige statthafte Rechtsmittel. Außerdem gibt es die Möglichkeit, gegen Urteile des Amtsgerichts direkt Revision einzulegen. Sie wird dann Sprungrevision genannt.

Wer allerdings eine echte „zweite Chance“ in Form einer komplett neuen Verhandlung erwartet, liegt leider falsch. Es handelt sich um ein rein rechtliche Überprüfung. Die bezieht sich darauf, ob das Gericht das Recht, wie es vor allem in StGB und StPO und wie es nach der Rechtsprechung des jeweiligen OLG bzw. des BGH (oder in einigen Fällen gar des konkreten jeweiligen Senats) aktuell verstanden wird, beachtet hat. In der Revision geht es also mehr um eine Art Qualitätsprüfung. Es geht nicht so sehr darum, was nun am Tattag wirklich vorgefallen ist.

Für eine Qualitätsprüfung muss man zuerst einmal dem Ausgangsgericht Fehler nachweisen. Das allein reicht aber nicht: Des Weiteren muss man das Revisionsgericht davon überzeugen, dass es auf die entdeckten Fehler für das Ergebnis des Urteils auch ankam. Das ist alles andere als einfach. Denn fairerweise muss man sagen, dass den wenigsten Richtern grobe Fehler unterlaufen, die schnell und einfach nachzuweisen sind. In der Regel muss man dazu die Fehler erst in mühevoller Kleinarbeit aufdecken und mit der jeweils aktuellen Revisionsrechtsprechung abgleichen.

Verfahrensrüge und Sachrüge

Das Revisionsrecht unterscheidet zwischen der Verfahrensrüge und der Sachrüge. Die Verfahrensrüge richtet sich dagegen, wie das Verfahren vor allem von dem Gericht durchgeführt wurde. Mit der Sachrüge greift man im Prinzip die rechtliche Bewertung der Tat durch das Gericht und damit auch die Folgen, die das Gericht für diese Tat ausspricht, an.

Was sich in der Theorie einfach anhört, ist praktisch schwierig. Denn für beide Rügen ist natürlich Voraussetzung, dass man das Recht besser kennt als das Gericht. Anderenfalls wird man vermutlich gar keinen Fehler finden.

Ihr Anwalt für die Revision im Strafrecht in Berlin rät: Frühzeitige Beauftragung wichtig!

Auch wegen des Aufwands, den die vorstehend in aller Kürze beschriebene Fehlersuche bedeutet, gilt: Wer eine Revision angemessen begründen will, braucht dafür Zeit. Neben der oben erwähnten Detailarbeit muss man oft noch weiter recherchieren. Für eine Verfahrensrüge ist dabei regelmäßig nur ein Monat Zeit, egal ob das Urteil fünf oder 150 oder 500 Seiten umfasst. Die Fristen sind nicht verlängerbar!

Wenn Sie daher eine Revision erwägen, bedenken Sie bitte unbedingt diesen Zeitfaktor. Zu beginnen, eine Revision um „kurz vor Zwölf“ zu begründen, bedeutet, sie schon zu mehr als 50% Wahrscheinlichkeit zu verlieren. Wenden Sie sich daher so bald wie möglich an Ihren Anwalt in Berlin für Revisionen im Strafrecht!