Anwalt in Berlin: BtMG / Drogenverfahren

Ihr Anwalt in Berlin: BtMG / Drogenverfahren sind häufiger Gegenstand meiner Tätigkeit. Mandanten aus allen Ebenen der Gesellschaft sind betroffen.

Zum einen bringt eine Großstadt wie Berlin schon rein statistisch einen gewissen Anteil an Drogenkonsumenten mit sich. Zum anderen steht die Stadt im Ruf, eine liberale Drogenpolitik zu verfolgen. Das ist auch prinzipiell nicht falsch – kann sich aber auch schnell als gefährliche Illusion erweisen. Denn die Liberalität gilt vor allem bei Cannabis. Das ist aber eben nicht das Einzige, was in Berlin so konsumiert wird. Typische Drogenfälle umfassen etwa:

  • Amphetamine
  • Cannabis – Haschisch, Marihuana, Gras
  • Methamphetamine,
  • MDMA – Ecstasy
  • LSD
  • Psilocybin – „Magic Mushrooms“
  • 2C-B
  • Kokain / Koks
  • Heroin

Ihr Anwalt in Berlin für BtMG rät: Bitte nicht die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, mit einer liberalen Drogenpolitik verwecheln!

Man liegt vermutlich nicht falsch, wenn man das Risiko, mit Drogen auf frischer Tat erwischt zu werden, als eher gering ansieht. Denn die Stadt ist groß und ebenfalls groß sind die drogen-positiven Communities. Außerdem ist es zutreffend, dass aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts cannabis-bezogene Drogendelikte milde behandelt werden müssen, solange es sich um Eigenkonsum handelt und es um dementsprechend kleinere Mengen geht.

Deswegen sollte man aber nicht auf die Idee kommen, dass diese milden Regeln für alle Drogen gelten, die hier in der Stadt fast schon zum Standard gehören.

Ihr Anwalt in Berlin für BtMG rät: Die Regelungen für Cannabis nicht mit denen für andere Drogen verwechseln!

Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Legalisierung von Cannabis sowie allgemein mit vor dem Hintergrund, dass Cannabis-Verstöße im Allgemeinen und insbesondere in Berlin milder behandelt werden als andere Drogenverstöße ist dennoch Vorsicht angebracht: Wenn bei einer Durchsuchung Drogen bei einem aufgefunden werden, ist es nämlich dennoch regelmäßig unklug, bereits gegenüber der Polizei zu erklären, dass die aufgefundenen Drogen zu Eigenkonsum gedacht seien.

Denn damit gibt man schon zwei Geständnisse ab: Erstens, dass einem die aufgefunden Drogen auch tatsächlich zuzuordnen sind. Zweitens, dass man auch selbst Drogen konsumiert. Diese Auskünfte dürfen dann von den Behörden durchaus genutzt werden, um weitere Maßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel, um sich unter Hinweis auf diese Angaben einen Durchsuchungsbeschluss für die Ihre Wohnung zu besorgen. Es ist zudem ein Gerücht, dass es keine Strafverfolgung geben wird, wenn man zugibt, dass die aufgefundenen Substanzen zum Eigenkonsum gedacht waren. Auch bei Cannabis gibt es erst einmal immer ein Strafverfahren – nur, dass dieses bei Cannabis aber in Berlin regelmäßig im Bereich von Eigenbedarfsmengen eingestellt wird. Weitere Maßnahmen, etwa von der Fahrerlaubnisbehörde, sind aber auf der Basis des eingeräumtem Drogenkonsums durchaus möglich. Auch bei häufigerem „Eigenbedarf“ muss die Einstellung aber dem zweiten Mal keineswegs mehr ganz automatisch erfolgen.

CBD wird aktuell von einigen im Internet als vermeintlich legale Alternative angesehen. Aber auch in CBD-Fällen wird oft ein Strafverfahren durchgeführt und zwar gerade, weil die CBD-Fälle teilweise noch rechtlich umstritten sind.

Ihr Anwalt in Berlin für BtMG rät: Nutzen Sie das Recht zu schweigen – und schweigen Sie!

Machen Sie besser nicht irgendwelche Angaben zur Zuordnung von Drogen machen („Das ist meins, das da gehört meinen Freund, das ist aber Eigenkonsum“ etc. – bitte nicht!) gilt: Sagen Sie nichts! Sie haben das Recht zu schweigen und sollten es auch nutzen! In 99,999999 % aller Fälle ist das die beste Lösung für Sie. Und ob Sie zu dem 0,000001 % der Fälle gehören, in denen das keinen Sinn hat, können Sie regelmäßig nicht bewerten.

Bitte beachten: Wenn Sie sich für das Recht zu schweigen entscheiden, dann schweigen Sie bitte auch. Schweigen bedeutet: Nichts sagen. Irgendwie vergessen das Beschuldigte immer wieder. Sprechen Sie nichts mehr mit der Polizei oder anderen, allerhöchstens nur noch den Satz: „Ich möchte dazu nichts sagen, sondern mit einem Anwalt sprechen.“ Frage: „Warum brauchen Sie einen Anwalt? Haben Sie was zu verbergen?“ Antwort: „Ich möchte dazu nichts sagen, sondern mit einem Anwalt sprechen.“ Wiederholen. Und nochmal wiederholen.

Ihr Anwalt in Berlin für BtMG: „War on drugs“ gescheitert – BtMG bleibt dennoch streng

Die Britische Tageszeitung „The Guardian“ hat bereits 2005 aufgedeckt, dass eine damals als „Confidential“ eingestufte Studie, die von der Britischen Regierung in Auftrag gegeben wurde (click, um diese zu lesen), wie und warum der „War on Drugs“ gescheitert ist – interessanterweise gerade WEGEN der Repression. Auch die U.N. vertreten diese Auffassung bereits seit längerer Zeit.

Auch diese Erkenntnisse sind über 15 Jahre alt. Trotzdem ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) immer noch sehr streng. Allgemein kann man sagen, dass es jede Form des Umgangs mit Drogen (anbauen, herstellen, Handel treiben, einführen, ausführen, veräußern, abgeben, besitzen und so weiter) verbietet.

Und ja: Es stimmt, wenn Sie im Internet irgendwo gelesen haben, dass der Konsum selbst straflos ist. Aber: Kennen Sie den rechtlichen Unterschied zwischen Konsum und Besitz? Und wissen Sie auch wie man sich nicht selbst unfreiwillig in einen Besitz redet, wenn man mit einem Polizisten spricht?

Daher sollten Sie es nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn Sie mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz konfrontiert werden. Inbesondere auf dem Gebiet des Drogenstrafrechts gilt noch mehr als sonst, dass einem ein paar wenige missverständliche Worte große Probleme bereiten können.

Wenn Sie oder ein Freund aktuell mit einem Vorwurf, der mit BtM / Drogen zusammenhängt, konfrontiert sind, zögern Sie nicht, den Anwalt für Strafrecht in Berlin zu kontaktieren.