Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin

Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin: Die Verteidigung im Jugendstrafrecht unterscheidet sich von der Verteidigung im „normalen“ Strafverfahren deutlich.

Liebe Eltern: Frühzeitig bei dem Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin melden! Kostenlose Erstberatung nutzen

Oft sind die Eltern die ersten, die von dem Vorwurf einer Straftat gegenüber Ihrem Kind erfahren. Wenn es schon im allgemeinen Strafrecht ratsam ist, sich frühzeitig Rat zu suchen, dann gilt dies bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis einschließlich 20 Jahre) erst Recht!

Denn nicht selten erlebt man als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin Folgendes: Die Eltern sehen den Vorwurf einer Straftat sehr häufig als Frage an, die allein mit den eigenen Erziehungsmitteln geklärt werden muss. An die Möglichkeit der Hilfe von einem auf das Jugendstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt denken sie leider oft nicht.

Heutige Gesetzeslage: Auch bei Jugendstrafverfahren können empfindliche Konsequenzen drohen!

Daher werden die Kinder – oft in Erziehungsabsicht und ältere Kinder regelmäßig alleine – zur Polizei geschickt. Ich will gar nicht sagen, dass es nicht Fälle gibt, in denen das gut geht. Aber es gibt eben auch viele, bei denen es nicht so gelaufen ist, wie es sich die Eltern anfangs vorgestellt haben.

Richtig ist zwar, dass das Jugendstrafrecht tatsächlich vom Erziehungsgedanken bestimmt wird und daher die Hürden an eine Jugendstrafe eher hoch sind.

Aber die Jugendstrafe ist nicht das Einzige was im Jugendstrafverfahren droht:

  • Bei Vermögensdelikten droht nach der nun aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) auch bei Minderjährigen eine Verschuldung eventuell über Jahre hinaus, da die Vorschriften zur sog. „Vermögensabschöpfung“ auch bei ihnen Anwendung finden.
  • Bei Straftatenvorwürfen, die mit Gewalt zu tun haben, können sich aus dem Jugendstrafverfahren erhebliche Schmerzensgeldforderungen ergeben.
  • Insbesondere bei Vorwürfen aus dem Bereich des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) drohen erhebliche Nebenfolgen, etwa mit Blick auf die Fahrerlaubnis / Führerschein.
  • Schließlich können sich in vereinzelten Fällen auch Vorwürfe gegen die Eltern oder andere Familienmitglieder richten.

Wer daher erst spät zum Anwalt geht, kann sich immer noch was erreichen – hier gilt: Lieber spät als nie – , aber hat sich in aller Regel selbst den Fall bereits deutlich verkompliziert.

Manchmal bleibt auch nur noch, die Scherben zusammenzukehren und daraus noch etwas zu machen. Was mit der nötigen Erfahrung auch oft gelingt. Daher melden Sie sich bitte frühzeitig.

Manchmal reichen ja aber schon ein paar gute Tipps von mir im Vorfeld, um den Fall in einem für alle erträglichen Rahmen zu halten.

Nutzen Sie daher wenigstens die kostenlose Erstberatung! Niemand muss sich unberaten auf ein Strafverfahren einlassen. Auch nicht Jugendliche und Heranwachsende.